Pflegebedürftige, die zu Hause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt und versorgt werden sowie Pflegegeld beziehen, müssen in regelmäßigen Abständen zur bedarfsgerechten Pflege beraten werden. Diese Leistung wird oft auch als »Beratungseinsatz« oder »Beratungsbesuch« bezeichnet und ist gesetzlich unter dem Paragrafen 37 Absatz 3 SGB XI geregelt und verpflichtend.
Pflegebedürftige, die vollständig oder teilweise von einem Pflegedienst versorgt werden (z. B. Kombinationsleistungen) können eine solche Beratung freiwillig in Anspruch nehmen.
Für diese Beratungseinsätze stehen wir Ihnen mit unserem profunden Fachwissen und Einfühlungsvermögen jederzeit helfend und persönlich zur Seite.